Ihr Pflegedienst aus Berlin-Frohnau
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Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend verhindert die Pflege durchzuführen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege durch einen professsionellen Pflegedienst. Gerne helfen wir bei der Beantragung der Verhinderungspflege und führen diese auch durch.

 

Die Leistungen der Verhinderungspflege stehen jedem Versicherten der Pflege-

grade 2 bis 5 zu. Jeder Versicherte hat einen jährlichen Anspruch in Höhe von 1612 €. Zusätzlich können bis zu 50% des nicht verbrauchten Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 € jährlich) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Das Pflegegeld wírd während  der gesamten Verhinderungpflege von maximal

6 Wochen hälftig weitergezahlt.  

 

 

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